Allgemeine Geschäftsbedingungen der TeamInvest GmbH

Diese Geschäftsbedingungen liegen allen Verträgen über Lieferungen und Leistungen der TeamInvest GmbH (im Folgenden "TeamInvest") aufgrund von schriftlichen Bestellungen oder Bestellungen über das Internet oder anderen Fernkommunikationsmitteln (E–Mail, Brief, Fax, Telefon usw.) zugrunde. Mit Ihrer Bestellung erkennen Sie Kenntnis und Inhalt dieser AGB ausdrücklich an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der TeamInvest GmbH. Entgegenstehende AGB des Kunden finden keine Anwendung.

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) TeamInvest stellt kostenlos oder gegen eine Nutzungsgebühr internetbasierte Software (Webplattformen) zur Unterstützung bei der Verwaltung von Kapitalanlagen zur Verfügung. Die Software erstellt auf Basis von vom Nutzer eingegebenen Daten Berichte, unter anderem zur Unterstützung bei der Steuererklärung.
(2) TeamInvest ist stets bemüht steuergesetzliche Vorgaben möglicht detailliert umzusetzen. TeamInvest ist aber ausdrücklich nicht dazu verpflichtet alle steuergesetzlichen Vorgaben in der bereitgestellten Software zu berücksichtigen, insbesondere wenn diese Vorgaben nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand umzusetzen sind. So können z.B. mögliche Steuertatbestände aufgrund von Mitgliedereinzahlungen in eine GbR von der Software nicht berücksichtig werden.
(3) TeamInvest bietet keine Steuerberatung und garantiert keinen bestimmten Erfolg bei der Steuerfestsetzung auf Grundlage der von TeamInvest gelieferten Daten. Die Bearbeitung der Steuererklärung, die Steuerveranlagung und der Erlass eines Steuerbescheids erfolgen allein durch das zuständige Finanzamt. Eine etwaige durch TeamInvest auf Grundlage der Dateneingaben des Kunden angezeigte Vorschau auf das Ergebnis des voraussichtlichen Steuerbescheids des Kunden ist eine unverbindliche, automatisiert erstellte Schätzung. Eine exakte Prognose der amtlichen Steuerfestsetzung durch TeamInvest ist nicht möglich, weil die Steuererklärung beim Finanzamt durch natürliche Personen überprüft wird, die gegebenenfalls abweichende Daten oder Systematiken zugrunde legen oder von einem etwaigen Ermessensspielraum Gebrauch machen könnten.
(4) Beratungsleistungen, Anpassungen bzw. änderungen der Software sowie die Erstellung von Schnittstellen zu Dritt–Programmen schuldet TeamInvest nur, sofern dies ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. In diesem Fall hat der Kunde die Leistungen gesondert zu angemessenen und marktüblichen Konditionen zu vergüten.
(5) Erfolgt eine Berechnung auf Basis externer Datenlieferanten (z.B. Kursdaten der Börse Stuttgart) übernimmt TeamInvest keine Haftung dafür, dass die ihr übermittelten Daten korrekt sind und termingerecht bereitgestellt werden. Falls der Kunde eine Berechnung auf Basis anderer externer Daten vornimmt, kann es aufgrund der unterschiedlichen Datengrundlage zu Abweichungen gegenüber der von TeamInvest ausgewiesenen Berechnung kommen. TeamInvest ist nicht verpflichtet, die vom Kunden verwendeten externen Daten zur Verfügung zu stellen.

§ 2 Vertragsabschluss und Lieferung

(1) Der Vertrag kommt nach Bestellung des Kunden durch unsere Annahmeerklärung zustande. Alternativ auch dann, wenn dem Kunden die vertraglich vereinbarte Leistung bereitgestellt wird (z.B. durch Einrichtung eines Onlinezugangs). Der Vertrag/das Abonnement kommt ferner dadurch zustande, dass der Kunde nach erfolgter Registrierung auf einer Intenetseite der TeamInvest ein Produkt auswählt (Bestellung) und von TeamInvest per E–Mail eine Bestätigung seiner Produkt–Auswahl erhält (Annahmeerklärung).
(2) TeamInvest wird nach Möglichkeit die vereinbarten oder angegebenen Termine pünktlich einhalten. Die Bereitstellung erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt, dass TeamInvest selbst richtig und rechtzeitig beliefert wird und die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten hat.
(3) Werden die vereinbarten oder angegebenen Termine um mehr als vier Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine angemessene Frist zur Leistungsbereitstellung zu setzen. Die Frist muss mindestens 8 Werktage betragen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde mit schriftlicher Erklärung vom Vertrag zurücktreten, sofern eine Bereitstellung nicht erfolgt ist. Schadenersatz bei verspäteter Leistung ist ausgeschlossen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

§ 3 Vertragslaufzeit, Kündigung und Preise

(1) Nach Ablauf der jeweiligen Abonnementszeit verlängert sich das Abonnement automatisch um die jeweilige Abonnementzeit, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien sechs Wochen vor Ablauf der Abonnementzeit oder gemäß § 3 Abs. 2 bis 5 dieses Vertrages wirksam gekündigt wurde.
(2) TeamInvest ist berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten nach Vertragsschluss mit einer schriftlichen Ankündigung von drei Monaten zum Monatsende zu erhöhen, sofern und soweit sich seine für die Erhaltung der Softwareanwendung anfallenden Kosten erhöht haben. Der Kunde hat das Recht, das Mietverhältnis innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung einer Preiserhöhung zu kündigen.
(3) Erhöhungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer trägt der Kunde.
(4) Laufende Vertragsverhältnisse können von TeamInvest gekündigt werden, wenn Rechnungen nicht oder teilweise nicht oder nicht fristgerecht gem. § 4 dieses Vertrages beglichen werden.
(5) Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(6) Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 4 Bezahlung; Aufrechnung; Abtretung

(1) Rechnungen der TeamInvest sind sofort fällig, wenn nichts anderes angegeben ist und ohne jeden Abzug zahlbar.
(2) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(3) Alternativ dazu kann der Kunde der TeamInvest GmbH ein SEPA Basismandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 7 Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch die TeamInvest GmbH verursacht wurde.
(4) Die Abtretung der Rechte und/oder übertragung der Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag sind ohne schriftliche Zustimmung seitens TeamInvest nicht zulässig.

§ 5 Untersuchungs– und Rügepflicht

(1) Der Kunde wird die Software innerhalb eines angemessenen Zeitraums, längstens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung untersuchen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, sind TeamInvest innerhalb weiterer 8 Werktage mit einer möglichst detaillierten Beschreibung der Mängel schriftlich zu melden. Mängel, die im Rahmen der in diesem Absatz beschriebenen Untersuchung nicht feststellbar sind, sind innerhalb von 8 Werktagen nach Entdeckung zu rügen. Bei einer Verletzung der Untersuchungs– und Rügepflicht kann sich der Kunde nicht auf den Mangel berufen, es sei denn, der Mangel ist von TeamInvest arglistig verschwiegen worden oder der vertragsgemäße Gebrauch ist durch den Mangel vollständig aufgehoben.
(2) Liegt ein Mangel vor, wird TeamInvest den Mangel innerhalb angemessener Zeit beseitigen. TeamInvest ist berechtigt, einen Fehler zu umgehen, wenn dieser selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und dadurch die Nutzung der Software nicht erheblich leidet. Gelingt die Beseitigung oder Umgehung des Mangels weder innerhalb dieser Frist noch einer angemessenen Nachfrist, ist der Kunde berechtigt, den Leistungspreis angemessen herabzusetzen oder den Vertrag zu beenden.

§ 6 Gewährleistung, Instandhaltung, Obhutspflichten des Kunden; Haftung

(1) Alle Softwareprodukte und Anwendungen der TeamInvest wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Nach dem Stand der Technik ist es aber anerkanntermaßen nicht möglich, Software zu erstellen, die in allen denkbaren System– und Anwendungsumgebungen fehlerfrei läuft. TeamInvest gewährleistet, dass die Produkte im Sinne der jeweiligen Programmbeschreibung brauchbar und die Leistungen ordnungsgemäß sind. TeamInvest wird die Software während der Vertragsdauer instand halten, d.h. die Nutzbarkeit gemäß Leistungsbeschreibung sicherstellen.
(2) Unerhebliche Abweichungen der Ist– von der Sollbeschaffenheit der Leistung stellen keine Mängel dar. TeamInvest übernimmt ferner keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder mit Komponenten in der speziellen Konfiguration seines Computers zusammenarbeiten. Auch übernimmt TeamInvest keine Gewähr für die korrekte Softwareauswahl und die korrekte Nutzung durch den Kunden im Hinblick auf die damit beabsichtigten Ergebnisse der Software. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen für Folgen, die durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung der Software entstanden sind.
(3) Da TeamInvest keine inhaltliche Prüfung der Daten des Kunden vornimmt, ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, einen auf Grundlage seiner Eingaben automatisierten Bericht vor einer Weiterverwendung (z.B. der Erstellung einer Steuererklärung) sorgfältigst auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Die Leistungen von TeamInvest beinhalten keine individuelle Beratung oder Prüfung in steuerfachlicher oder sonstiger Weise. TeamInvest empfiehlt ausdrücklich, eine Steuererklärung in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater zu erstellen und diesen auch zu konsultieren bei Fragen oder Problemen betreffend den Inhalt der Steuererklärung, die mit den allgemeinen Hinweisen nicht sicher beantwortet werden können.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten und sein Passwort geheim zu halten und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. Der Kunde hat bei Verlust der Zugangsdaten, des Passwortes oder bei Verdacht der missbräuchlichen Nutzung dieser Daten TeamInvest unverzüglich zu unterrichten. TeamInvest ist berechtigt, den Online–Zugang bei Missbrauch zu sperren. Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretendem Missbrauch.
(5) TeamInvest haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden.
(6) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet TeamInvest im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens haftet TeamInvest für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) durch TeamInvest oder einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Falle einer sonstigen leicht fahrlässigen Pflichtverletzung ist die Haftung von TeamInvest begrenzt auf das sechsfache der monatlichen Gebühr je Schadensfall.
(7) Die verschuldensunabhängige Haftung von TeamInvest gem. § 536a Abs. 1 1. Alt BGB ist ausgeschlossen.
(8) Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung TeamInvest gegenüber ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(9) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 7 Nutzungsrechte bei Softwarenutzung

(1) TeamInvest räumt dem Kunden gegen Entgelt das nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der überlassenen Software für den jeweils vereinbarten Zeitraum ein. Alle nicht ausdrücklich gewährten Nutzungsrechte verbleiben bei TeamInvest als Inhaber aller Urheber– und Schutzrechte.
(2) Der Kunde ist berechtigt, auf die Vertragssoftwareanwendung von jedem kompatiblen Computer zuzugreifen. Ohne schriftliche Genehmigung der TeamInvest ist der Kunde nicht berechtigt, über die obige Gestattung die Anwendung oder Dokumentation weiterzuvermieten, sonst gewerblich zu nutzen, zu unterlizenzieren, Dritten zur Verfügung zu stellen oder an Dritte weiterzugeben.

§ 8 Nichtverfügbarkeit

TeamInvest bemüht sich, den Zugang zu seinen Internetseiten rund um die Uhr zu ermöglichen. Die Verfügbarkeit kann jedoch aus technischen Gründen (z.B. Wartungs– und Instandsetzungsarbeiten) zeitweise beschränkt sein.

§ 9 Datenschutz

(1) TeamInvest hält sich strikt an die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes (Bundesdatenschutzgesetz/ Telemediengesetz). Nutzer im Sinne des TMG sind der Vertragspartner von TeamInvest, sowie alle Nutzer, die sich auf einer Internetplattform der TeamInvest online registrieren. TeamInvest informiert diese Nutzer über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch TeamInvest.
(2) TeamInvest darf auf der Grundlage des TDDSG bzw. den jeweils geltenden bereichsspezifischen Datenschutzregelungen personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses (d.h. für die Begründung und etwaige änderungen des Vertragsverhältnisses einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung und der Bereitstellung von Standleitungen) notwendig ist (Bestandsdaten) (§ 5 TDDSG). Diese Befugnis gilt auch für einen von dem Betreiber beauftragten Dritten, der seinen Sitz auch im Ausland haben kann.
(3) TeamInvest ermöglicht Kunden die Speicherung personenbezogener Daten, von Personen die nicht in einem direkten Vertragsverhältnis zur TeamInvest stehen (z.B. Mitgliederdaten einer Investment–GbR). Die Eingabe dieser personenbezogenen Daten auf der Internetplattform erfolgt nicht durch TeamInvest, sondern durch den Kunden selbst bzw. durch den Nutzer der Software. TeamInvest hat keinen Einfluss auf Inhalt und Umfang der dort eingegebenen personenbezogenen Daten. Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Eingabe solcher Daten ist allein der Kunde verantwortlich.
(4) Der Kunde hat alle Personen, zu denen personengebundene Daten gespeichert werden, über die Speicherung von Daten durch TeamInvest und die Datenschutzbestimmungen von TeamInvest nachweislich zu informieren und dies auf Anfrage von TeamInvest nachzuweisen.

§ 10 Teilunwirksamkeit; Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner AGB–Klauseln bleiben die übrigen gültig. Die dadurch entstehende Lücke ist durch eine nachträgliche Vereinbarung zwischen den Parteien zu schließen, die der unwirksamen Klausel möglichst weitgehend entspricht.

§ 11 Sonstiges

Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht unter Ausschluss von UN–Kaufrecht Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, sofern nicht eine Norm zwingend einen anderen Gerichtsstand anordnet.

Stand 15.01.2014
TeamInvest GmbH, Adams-Lehmann-Straße 44, 80797 München