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Abgeltungsteuer als Herausforderung für Investmentclubs

Warum ist die Abgeltungsteuer ein Problem für Ihren Investmentclub?

Die Einführung der Abgeltungsteuer hat insbesondere für Investmentclubs große Auswirkungen, da erzielte Spekulationsgewinne ohne aktives Gegenwirken des Clubmanagements häufig einer doppelten Besteuerung unterzogen werden.

Wann werden realisierte Gewinne eines Investmentclubs doppelt besteuert?

Eine Doppelbesteuerung findet immer dann statt, wenn zwischen An- und Verkauf eines Wertpapiers Gesellschafter aus dem Club aussteigen. Zunächst wird das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer GbR mit der unmittelbaren Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter gleichgestellt (§20 Abs. 2 S. 3 EStG n.F.). Das bedeutet, dass ein ausscheidendes Mitglied steuerlich so gestellt wird, als würde es seinem Anteil entsprechend die Wertpapiere des Investmentclubs verkaufen. Folglich muss das ausgeschiedene Mitglied die ihm zuzurechnenden Kursgewinne schon im Rahmen seiner persönlichen Veranlagung versteuern. Dies kann auch nicht vom Club (z.B. durch einen Einbehalt des Abgeltungsteueranteils) übernommen werden.

Werden zu einem späteren Zeitpunkt die Wertpapiere veräußert, kennt die Bank nur die Differenz zwischen An- und Verkaufswert und wird auf einen Gewinn 25% AbgSt + 5,5% SolZ abführen. (Kirchensteuer kann für GbRs nicht abgeführt werden). Dies führt aber zu einer überhöhten Besteuerung zu Lasten der verbliebenen Mitglieder, da ein Teil des Kursgewinns ja bereits durch das ausgeschiedene Mitglied versteuert wurde.

Will der Club nun verhindern, dass die verbliebenen Mitglieder mit zu viel Steuer belastet werden, muss nach einem Wertpapierverkauf die doppelt bezahlte Abgeltungsteuer am Jahresende aktiv vom Clubmanagement im Rahmen der Steuererklärung zurückgefordert werden. Um die Rückerstattung für die Finanzbehörden nachvollziehbar zu gestalten, wird es notwendig sein, den steuerpflichtigen Kursgewinn eines Wertpapierverkaufs jedem einzelnen (aktuellen und ausgeschiedenen) Mitglied zuzuordnen. Auf dieser Basis kann dann eine Steuergutschrift erfolgen, die ausschließlich den verbliebenen Mitgliedern zugute kommt.

Für Ihren Investmentclub bedeutet dies, dass Sie entweder einen Ausstieg kategorisch ausschließen (das dürfte aber keine erstrebenswerte Lösung darstellen) oder Sie Kursgewinne/-verluste jedem Mitglied einzeln zuweisen und ggf. den Steuererklärungen beifügen müssen.

Warum kann ich bei Ausscheiden eines Mitglieds nicht die anteilige Abgeltungsteuer einbehalten und später bei einem Verkauf der Wertpapiere abführen?

Der Einbehalt eines Teil des Gewinns durch den Investmentclub entbindet ein ausgeschiedenes Mitglied nicht von der persönlichen Steuerpflicht. Ein ausgeschiedenes Mitglied müsste seine Gewinne sowohl auf Clubebene als auch privat versteuern. Diese Lösung dürfte weder für bestehende noch für zukünftige Clubmitglieder akzeptabel sein.

Kann bei Mitgliedereinzahlungen auch eine Steuerpflicht entstehen?

Grundsätzlich könnte auch eine Einzahlung in einen Investmentclub einen Verkauf der anteiligen Wirtschaftsgüter der anderen Gesellschafter und somit ggf. einen Steuertatbestand darstellen. Zusätzlich müsste dann auch das First-in-First-out-Prinzip für die anteiligen Käufe und Verkäufe berücksichtig werden. Dies ist aber keine neue Auslegung der Abgeltungsteuer, sondern galt schon immer, wenn z.B. Einzahlungen während der Laufzeit der einjährigen Spekulationsfrist geleistet wurden. Aufgrund der hohen Komplexität wird dieser Sachverhalt von der TeamInvest-Software nicht berücksichtig. Wir empfehlen Ihnen diesen Punkt bei Bedarfsfall mit Ihrem Steuerberater zu klären.

Welche Unterstützung bietet TeamInvest für Investmentclubs?

Neben verschiedenen Funktionen für die Clubverwaltung unterstützt TeamInvest Investmentclubs bei der steuerlichen Verwaltung Ihres Investmentclubs. Für ausgeschiedene Mitglieder kann ein Ausweis der zuzurechnenden Gewinne/Verluste automatisch erstellt werden, auch wenn z.B. Tranchen nur teilweise verkauft oder zwischenzeitlich Kapitalmaßnahmen durchgeführt wurden. Zusätzlich erzeugt TeamInvest bei einem Wertpapierverkauf eine Abrechnung, mit der Sie die zuviel bezahlte Abgeltungsteuer bei Ihrem Finanzamt zurückfordern können. Somit reduziert sich für Sie der Verwaltungsaufwand bei der Steuererklärung und für Ihre Mitglieder das Risiko einer doppelten Steuerbelastung.

Weitere Informationen?

Für weitere Fragen rund um das Thema Abgeltungsteuer und Investmentclubs und den Möglichkeiten von TeamInvest stehen wir Ihnen jeder Zeit zur Verfügung.

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