Login/Registrierung

Nutzername*
Passwort*

Aktuell

Die Abgeltungsteuer
stellt Ihren Investmentclub
vor eine große
Herausforderung...

Häufig gestellte Fragen


Besteuerung von Investmentclubs

Warum ist die Abgeltungsteuer ein Problem für meinen Investmentclub?

Die Einführung der Abgeltungsteuer hat insbesondere für Investmentclubs große Auswirkungen, da erzielte Spekulationsgewinne ohne aktives Gegenwirken des Clubmanagements häufig einer doppelten Besteuerung unterzogen werden. Diese Doppelbesteuerung trifft ausschließlich die verbliebenen Gesellschafter, so dass von einem Investmentclub die zuviel gezahlte Steuer im Rahmen der jährlichen Steuererklärung zurückgefordert werden muss.

Wann werden realisierte Gewinne eines Investmentclubs doppelt besteuert?

Eine Doppelbesteuerung findet immer dann statt, wenn zwischen An- und Verkauf eines Wertpapiers Gesellschafter aus dem Club aussteigen. Zunächst wird das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer GbR mit der unmittelbaren Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter gleichgestellt (§ 20 Abs. 2 S. 3 EStG n.F.). Das bedeutet, dass ein ausscheidendes Mitglied steuerlich so gestellt wird, als würde es seinem Anteil entsprechend die Wertpapiere des Investmentclubs verkaufen. Folglich muss das ausgeschiedene Mitglied die ihm zuzurechnenden Kursgewinne schon im Rahmen seiner persönlichen Veranlagung versteuern. Dies kann auch nicht vom Club (z.B. durch einen Einbehalt des Abgeltungsteueranteils) übernommen werden.

Werden zu einem späteren Zeitpunkt die Wertpapiere veräußert, kennt die Bank nur die Differenz zwischen An- und Verkaufswert und wird auf einen Gewinn 25% AbgSt + 5,5% SolZ abführen. (Kirchensteuer kann für GbRs nicht abgeführt werden). Dies führt aber zu einer überhöhten Besteuerung zu Lasten der verbliebenen Mitglieder, da ein Teil des Kursgewinns ja bereits durch das ausgeschiedene Mitglied versteuert wurde.

Will der Investmentclub nun verhindern, dass die verbliebenen Mitglieder mit zu viel Steuer belastet werden, muss nach einem Wertpapierverkauf die doppelt bezahlte Abgeltungsteuer am Jahresende aktiv vom Clubmanagement im Rahmen der Steuererklärung zurückgefordert werden. Um die Rückerstattung für die Finanzbehörden nachvollziehbar zu gestalten, wird es notwendig sein, den steuerpflichtigen Kursgewinn eines Wertpapierverkaufs jedem einzelnen (aktuellen und ausgeschiedenen) Mitglied zuzuordnen. Auf dieser Basis kann dann eine Steuergutschrift erfolgen, die ausschließlich den verbliebenen Mitgliedern zugute kommt.

Warum kann ein Investmentclub bei Rückgabe von Mitgliedsanteilen nicht die anteilige Abgeltungsteuer einbehalten und diese später bei einem Verkauf der Wertpapiere abführen?

Der Einbehalt eines Teil des Gewinns durch den Investmentclub entbindet ein Mitglied bei Anteilsrückgabe nicht von der persönlichen Steuerpflicht. Folglich werden die Gewinne bei Anteilsrückgaben sowohl auf Clubebene als auch privat versteuert. Diese Lösung dürfte aber für die meisten aktuellen und zukünftigen Clubmitglieder nicht akzeptabel sein, da sie ja wissen, dass Sie bei einem Ausscheiden ca. 50% der abgeltungsteuerpflichtigen Buchgewinne verlieren würden. In den ersten Jahren nach Einführung der Abgeltungsteuer sind das zwar relativ kleine Beträge, die aber auf lange Sicht ein Engagement in einen Investmentclub unattraktiv machen.

Wichtig: Führt ein Mitglied bei einem Anteilsverkauf keine Steuer ab, könnte es nachträglich von seinem Finanzamt mit allen Konsequenzen belangt werden. Daher muss der Club bei Anteilsrückgaben einem Mitglied stets einen genauen Ausweis der ihm zuzurechnenden Kursgewinne ausstellen, so dass diese beim Finanzamt angegeben werden können.

Kann ich die anfallende Steuer auf Basis der gekauften Anteile berechnen?

Nein. Leider geht das nicht. Im Gegensatz zu einer AG oder GmbH kann das Vermögen einer GbR nicht einzelnen Anteilen zugewiesen werden. Bei einer GbR sind daher immer die zugrunde liegenden Vermögensgegenstände relevant. Dies bedeutet, auch wenn Sie ab 2009 keine neuen Anteile mehr am Clubvermögen erwerben, sind Sie dennoch mit einem Anteil an allen ab 2009 gekauften Wertpapieren beteiligt. Somit müssen Sie bei einer Anteilsrückgabe auch die abgeltungsteuerpflichtigen Buchgewinne versteuern. Daher muss die anfallende Steuer immer auf Basis der Einzeltitel berechnet werden.

Wie kann die Doppelbesteuerung bei Anteilsrückgaben für meinen Investmentclub vermieden werden?

Gewinne dürfen nur einmal besteuert werden. Daher müssen Sie dem Finanzamt im Rahmen ihrer Steuererklärung aufzeigen, wann welche Gewinne bereits durch ausgeschiedene Mitglieder versteuert wurden. Mit diesen Daten kann das Finanzamt die zuviel abgeführte Steuer berechnen und auf dieser Basis eine Steuergutschrift veranlassen. Hierfür erstellt TeamInvest z.B. bereits bei einer Anteilsrückgabe eine detaillierte Aufstellung der steuerpflichtigen Gewinne. Zusätzlich werden bei Wertpapierverkauf alle notwendigen Daten übersichtlich aufgeschlüsselt, mit denen Sie eine Steuergutschrift beantragen können. Wichtig ist insbesondere, dass bei der Berechnung auch Kapitalmaßnahmen (z.B. Aktiensplitts, Kapitalerhöhungen) mit berücksichtigt werden.

Mit den Berichten von TeamInvest reduziert sich für Sie somit der Verwaltungsaufwand bei der Steuererklärung und für Ihre Mitglieder das Risiko einer doppelten Steuerbelastung bei Anteilsrückgaben.

Kann bei Mitgliedereinzahlungen auch eine Steuerpflicht entstehen?

Grundsätzlich könnte auch eine Einzahlung in einen Investmentclub einen Verkauf der anteiligen Wirtschaftsgüter der anderen Gesellschafter und somit ggf. einen Steuertatbestand darstellen. Zusätzlich müsste dann auch das First-in-First-out-Prinzip für die anteiligen Käufe und Verkäufe berücksichtig werden. Dies ist aber keine neue Auslegung der Abgeltungsteuer, sondern galt schon immer, wenn z.B. Einzahlungen während der Laufzeit der einjährigen Spekulationsfrist geleistet wurden. Aufgrund der hohen Komplexität wird dieser Sachverhalt von der TeamInvest-Software nicht berücksichtig. Wir empfehlen Ihnen diesen Punkt mit Ihrem Steuerberater zu klären.

Übertragung bisheriger Clubdaten zu TeamInvest

Bietet TeamInvest eine Excel-Import-Schnittstelle?

TeamInvest bietet Ihnen eine einfache Möglichkeit zum Übertragen der bisherigen Clubdaten aus einem Excel-Datenblatt. Diese Datei können Sie zu TeamInvest hochladen und Ihre Clubdaten stehen online zur Verfügung. Eine Musterdatei, in die Sie Ihre Daten einfach kopieren können finden Sie hier.

Können Daten der Market Maker oder Portfolio Manager-Software der vwd group zu TeamInvest importiert werden?

Ja. TeamInvest bietet eine Möglichkeit die Daten aus den Programmen direkt bei TeamInvest einzulesen. Somit müssen Sie nicht alle Daten erneut einpflegen.

Bis zu welchem Zeitpunkt sollte ich spätestens mit meinem Investmentclub zu TeamInvest wechseln?

Für die Berechnung der Monats- und Jahresabrechungen, die als Grundlage der Besteuerung und ggf. der Rückerstattung der zuviel bezahlten Steuer dienen, ist es sehr wichtig, dass die Daten ab Januar eines Jahres von TeamInvest gespeichert werden. Nur so ist sichergestellt, dass die Steuerabrechnungen alle relevanten Vorgänge enthalten.

Leistungsumfang von TeamInvest

Gibt es eine Beschränkung der Mitgliederzahl?

Nein. Es können beliebig viele Mitglieder eines Investmentclubs auf der TeamInvest-Plattform verwaltet werden.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die Tätigkeit als Investmentclub eine Erlaubnispflicht nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz –KWG) auslösen kann, wenn die Anzahl der Mitglieder 50 überschreitet.

Werden die Wertpapierdaten automatisch aktualisiert?

Ja. Wir beziehen täglich ca. 340.000 Börsenkurse. Auf Basis dieser Kursdaten werden regelmäßig alle relevanten Informationen (Anteilspreis, Wertpapierperformance, Gesamtvermögen etc.) aktualisiert.

Wie oft können Mitglieder ein- bzw. austreten?

Die TeamInvest-Software erlaubt monatliche Ein- bzw. Austritte. Es ist aber auch problemlos möglich, dieses Intervall auf größere Zeiträume auszudehnen.

Auf welcher Basis werden die Anteilspreise der Mitglieder berechnet?

TeamInvest berechnet die Anteilspreise jedes Mitglieds nach dem von der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW) empfohlenen Unit-System. Gleichzeitig wird aber auch für jedes Mitglied der gegenwärtige prozentuale Anteil am Clubvermögen ausgewiesen.

zurück zur Homepage